Presbyterium
Die Kirchengemeinde wird vom Presbyterium geleitet.
Dies geschieht in gemeinsamer Verantwortung von Pfarrerinnen/Pfarrern und Presbyterinnen/Presbytern.
Das Presbyterium wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus seiner Mitte.
Auch wenn Pfarrstelleninhaberinnen und -inhaber grundsätzlich dazu verpflichtet sind, den Vorsitz oder die Stellvertretung im Presbyterium zu übernehmen: auch Presbyterinnen und Presbyter können diese wichtige Aufgabe wahrnehmen.
Das Presbyterium entsendet Abgeordnete in die Kreissynode, also das Leitungsgremium des Kirchenkreises, und wirkt so an der Leitung der Kirche mit.
Um ins Presbyterium gewählt zu werden, müssen Sie Mitglied der Landeskirche sein und der Gemeinde angehören.