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Trauung, Ehejubiläum, Segnung

"Ja, ich will dich aus Gottes Hand annehmen. Ich will dich lieben und ehren, Freude und Leid mit dir teilen und dir die Treue halten in guten und bösen Tagen, bis der Tod uns scheidet."

Viele Paare wünschen sich, ihre Heirat nicht nur durch zwei Unterschriften und anschließende Änderung der Steuerklasse zu bekunden. Sie möchten einander so oder ähnlich ein feierliches Versprechen geben und Gottes Segen zugesprochen bekommen.

Wenn auch Sie heiraten und einander das Jawort vor Gott geben möchten, wenn Sie ein Ehejubiläum begehen oder sich als Paar in eingetragener Lebensgemeinschaft in einem Gottesdienst segnen lassen wollen, sind Sie in unseren Kirchen herzlich willkommen.

 

Nachfolgend haben wir einige Fragen in diesem Zusammenhang und unsere Antworten darauf aufgeschrieben:

Wie erfolgen die Terminabsprachen?

In den meisten Fällen wird der "große Tag" schon viele Monate vorher geplant. Setzen Sie sich bitte auch rechtzeitig mit dem zuständigen Pfarrer Ihres Bezirkes oder den jeweiligen Gemeindebüros direkt in Verbindung, wenn Sie kirchlich heiraten möchten. Wir werden einen gemeinsamen Termin finden und uns für ein Gespräch verabreden.

Zwischen erster Absprache und Kontaktgespräch mit der grundsätzlichen Bestätigung des Trautermins können durchaus einige Wochen vergehen. Es schließt sich dann das Traugespräch an, in dem wir alle Details verabreden und Sie den Ablauf des Traugottesdienstes erfahren. Wir klären Ihre Wünsche und besprechen Ihre offenen Fragen. In diesem Traugespräch werden wir auch inhaltlich zur Trauung miteinander sprechen. Wir stellen zudem den Kontakt zum Küster der Gemeinde, Herrn Friedrich Karthäuser, her, mit dem Sie bitte alles besprechen, was die Benutzung und den Schmuck des Kirchraums betrifft.

Gibt es bestimmte Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung?

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die erfolgte rechtmäßige standesamtliche Trauung. Das kann auch beides an einem Tag geschehen. In der evangelischen Kirche können sich Paare auch als Geschiedene (eine(r)/beide) ein zweites Mal kirchlich trauen lassen.

Was ist, wenn die Ehepartner verschiedenen Konfessionen angehören?

Wenn ein Ehepartner der katholischen Kirche angehört, kann das Paar evangelisch getraut werden. Der katholische Partner sollte sich dafür an den für ihn zuständigen katholischen Priester wenden und beim Bischof einen Dispens erteilen lassen. Dazu wird ein Brautgespräch geführt, das als Protokoll unterschrieben an das zuständige Bistum zur Genehmigung weitergeleitet wird. Damit wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Die Eheleute leben somit nicht in "wilder Ehe". Für dieses Vorgehen sollten Sie mindesten 6 Wochen Vorlauf einplanen.

Eine sogenannte "ökumenische" Trauung gibt es im strengen Sinn nicht. Wenn ein konfessionsverschiedenes Paar in der evangelischen Kirche heiraten möchte, besteht die Möglichkeit, dass der katholische Priester sich beteiligt. Die Trauung findet nach evangelischem Ritus statt, wird zusammen mit beiden Geistlichen vorbereitet und von der katholischen Kirche anerkannt. Streng genommen ist es eine "evangelische" Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen oder auch umgekehrt.

Eine wahrhaft ökumenische Trauung wäre es erst dann, wenn die aus dieser Ehe geborenen Kinder auch ökumenisch getauft werden könnten. Dies ist derzeit aber nach der Kirchenrechtslage in beiden Kirchen noch nicht möglich. Wir taufen also Kinder in die jeweilige Konfession.

Können sich Paare in eingetragener Lebensgemeinschaft kirchlich trauen lassen?

Für Paare in eingetragener Lebensgemeinschaft sieht die von der Landeskirche herausgegebene "Handreichung der liturgischen Elemente für Geistliche" zurzeit einen sogenannten Segnungsgottesdienst vor.

Nach der neuen Rechtslage seit 2017 wird dazu sicherlich bald eine Revision erfolgen bzw. die kirchliche Trauung konsequenterweise folgen.

Können Ehejubiläen kirchlich begangen werden?

Auch für ein jeweils besonderes Ehejubiläum, z. B. die Silberne, die Goldene, die Eiserne oder auch die Gnaden-Hochzeit kann ein Paar sich kirchliches Geleit in einem Gottesdienst wünschen. In diesem Gottesdienst kann auch das Jawort zum Eheversprechen Erinnerung finden. Im Mittelpunkt stehen allerdings die Segnung, Dankbarkeit und die Fürbitte für das Paar.

Wie (und wo) finden wir einen Trauspruch?

Das Paar wird ermutigt, sich möglichst selbst einen Trauspruch als biblisch lebensbegleitendes Wort aus der Heiligen Schrift zu suchen. Selbstverständlich steht der Pfarrer dabei beratend zur Seite. Der Text wird auch in das Familienbuch zur Dokumentation eingetragen. Eine gute Hilfestellung bietet z. B. die Internetseite http://trauspruch.de.

Darf während des Gottesdienstes zur Trauung fotografiert oder gefilmt werden?

Nach Absprache mit dem Liturgen ist die Dokumentation der Trauung mit Aufzeichnungsgeräten selbstverständlich möglich.

Wer sorgt für die Musik?

In Absprache mit dem Liturgen sind viele Möglichkeiten denkbar. Wir beraten Sie gern und vermitteln auch Kontakte zu Künstlerinnen und Künstlern.

Die Kosten gehen zu Lasten des Brautpaares.

Wird im Gottesdienst zur Trauung eine Kollekte gesammelt?

Am Ausgang eines jeden Gottesdienstes, also auch zur Trauung, wird eine Kollekte erbeten, deren Zweck vom Presbyterium beschlossen bzw. auch mit dem Brautpaar abgestimmt werden kann. Zweckgebundene Spenden können erfolgen, dazu wird eine steuerabzugsfähige Spendenquittung ausgestellt.

Welche Dokumente werden benötigt?

Sie benötigen die Heiratsurkunde/Familienbuch sowie die Taufbescheinigungen.

Gibt es Möglichkeiten zu einem Empfang nach der Trauung?

Unsere räumlichen Gegebenheiten in beiden Bezirken bieten gute Möglichkeiten zu einem anschließenden Empfang auf dem Kirchplatz. Wir beraten Sie gern dazu.

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